Sonntag, 20. März 2011

Gas-Suchvorhaben im "Feld WeselGas", zu dem auch Teile der Gemeinde Raesfeld gehören [via Kreis Borken]


Pressemitteilung von Freitag, 18. März 2011
Kreis Borken

Gas-Suchvorhaben im "Feld WeselGas", zu dem auch Teile der Gemeinde Raesfeld gehören
Kreis Borken gibt erste Stellungnahme ab

Kreis Borken/Raesfeld. Der Kreis Borken hat jetzt eine erste Stellungnahme zum beantragten Gas-Suchvorhaben im "Feld WeselGas" abgegeben. Damit kommt er einer Anfrage der für das Genehmigungsverfahren zuständigen Bezirksregierung Arnsberg nach. Das "Feld WeselGas" umfasst auch Teile der Gemeinde Raesfeld.

Ausdrücklich begrüßt der Kreis die frühzeitige Beteiligungsmöglichkeit und hat dazu auch die Gemeinde Raesfeld eingeschaltet. Als betroffene Ortsbehörde hat die  Gemeinde Raesfeld daraufhin eine eigene Stellungnahme erarbeitet.

Der Kreis Borken selbst fordert in seiner Antwort an die Bezirksregierung Arnsberg, die Belange des Umweltschutzes für das gesamte Aufsuchungsgebiet bereits in diesem Stadium - also noch vor dem eigentlichen Antragsverfahren zur Durchführung von möglichen Erkundungsbohrungen - zu berücksichtigen.

Vor allem geht es dem Kreis um den Schutz des Wassers. Das Aufsuchungsgebiet liegt zu einem erheblichen Teil im Gebiet der "Halterner Sande", die für die Trinkwasserversorgung des nördlichen Ruhrgebietes große Bedeutung haben. Folglich müsse schon jetzt ein Rahmen für das kommende erforderliche wasserrechtliche Erlaubnisverfahren festgelegt werden. Die Geologie des Bodens verlange zudem ganz besondere Sorgfalt.

So weist der Kreis darauf hin, dass rund die Hälfte der betroffenen Raesfelder Fläche einen schutzwürdigen grundwasser- und staunässefreien, tiefgründigen Sand- oder Schuttboden ausweise. Dieser würde durch Bohrungen möglicherweise zerstört. Ins Feld führt der Kreis Borken auch landschaftsrechtliche, naturschutzfachliche Bedenken, die im weiteren Verfahren umfassend zu berücksichtigen seien.

Als untere Landesplanungsbehörde äußert der Kreis die Erwartung, dass Überlegungen hinsichtlich einer koordinierenden Gesamtsteuerung der geplanten Bohrungen und der notwendigen Anlagen angestellt werden sollten. Dabei müssten die kommunalen Planungsspielräume berücksichtigt werden.

Schließlich gebe es in der hiesigen Region einen "hohen Druck auf die Fläche". Dieser mache sich zunehmend auch durch unterirdische Nutzungen zum Beispiel für die Energieversorgung und Leitungen bemerkbar und könne gravierende Eingriffe in Boden und Naturhaushalt nach sich ziehen. Gerade im nördlichen Teil des Kreises Borken zeige sich, wie sich das Landschaftsbild verändere, wenn zunächst raum- und landschaftsverträgliche unterirdische Versorgungsanlagen (Gaskavernenspeicherung in Gronau-Epe) den Charakter von gewerblichen Nutzungen annähmen.

Es müssten folglich alle regionalplanungsrechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um nachteilige Auswirkungen auf Mensch und Umwelt sowie auf die gemeindliche Siedlungsentwicklung zu vermeiden.
Die Gemeinde Raesfeld hatte in ihrer Stellungnahme die Erwartung geäußert, dass die Gesundheit der Raesfelder Bevölkerung in keiner Weise gefährdet oder beeinträchtigt werden dürfe. In diesem Zusammenhang machte sie deutlich, dass ein Wasserschutz- und ein Landschaftsschutzgebiet betroffen seien. Außerdem konstatierte sie, dass eine Vielzahl von Informationen fehle, so dass bisher eine sachgerechte Auseinandersetzung mit der Problematik unmöglich sei.

So gebe es beispielsweise keine Angaben über die beim Bohrverfahren eingesetzten Chemikalien, den Wasserbedarf und die Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel. Zudem sei den derzeit vorliegenden Unterlagen nicht zu entnehmen, ob und inwieweit es eine behördliche Zulassung für das sogenannte "Frac-Verfahren" bei der Gasförderung gebe.

Überdies macht die Gemeinde darauf aufmerksam, dass das Land NRW bis heute nicht dem Erfordernis nachgekommen sei, ein flächendeckendes System von Messstationen zur Kontrolle des Grundwassers zu installieren. Generell weist die Gemeinde Raefeld schließlich auf die Problematik hin, dass das derzeitige Bergrecht nicht den Besonderheiten und Risiken der vorgesehenen Erdgasförderung Rechnung trage.

So gebe es hier keine Umweltverträglichkeitsprüfung, die doch sonst bei allen anderen Eingriffen in Natur und Umwelt zwingend erforderlich sei.

Pressekontakt: Karlheinz Gördes, Tel.: 0 28 61 / 82 - 21 07

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